Die Menschen im Einzugsgebiet müssen zumutbare Wege zur stationären Versorgung haben, räumliche Nähe zur Notfallversorgung kann für die Überlebenschance der Patienten entscheidend sein. Menschen im ländlichen Raum dürfen bei der Notfallversorgung nicht schlechter gestellt sein als Menschen in Ballungszentren. Dies sicherzustellen ist eine Aufgabe des Landes Baden-Württemberg und der Landkreise.
Für den weiteren Betrieb der Klinik hat die SPD Wertheim folgende Forderungen:
- 1. Auch nachdem Ende des Schutzschirmverfahrens muss die Rot-Kreuz-Schwesternschaft München und der Generalhandlungsbevollmächtigten Dr. Boddenberg, den Betrieb des Krankenhauses im Rahmen Insolvenzverfahren sicherstellen.
- Nachdem die bisherigen Versuche des Generalhandlungsbevollmächtigten Dr. Boddenberg einen anderen Träger zu finden gescheitert sind, muss die Schwesternschaft der Stadt Wertheim nun ein umfassendes Angebot machen, unter welchen Rahmenbedingungen die Stadt Wertheim das Krankenhaus erhalten könnte. Diese Rahmenbedingungen müssen als zukünftige Entscheidungsgrundlage transparent gemacht werden.
- Um die finanziellen Defizite des Wertheimer Krankenhauses zu tragen, wird es neben der Stadt Wertheim noch weitere Partner benötigen. Von einer Schließung des Krankenhauses wären neben dem Land Baden-Württemberg und dem Main-Tauber-Kreis weitere umliegende Kommunen betroffen. Das Land Baden-Württemberg, der Main-Tauber-Kreis sowie die umliegenden Kommunen sollten deshalb Teil einer Lösung des finanziellen Defizits sein.
- Es braucht ein langfristig tragfähiges medizinisches Konzept für das Wertheimer Krankenhaus. Neben der Notfallversorgung bedarf es einer Krankenhausgrundversorgung, die im besten Fall um einzelne Spezialisierungen angereichert werden. Mittelfristig muss ein kostendeckender Betrieb des Krankenhauses möglich sein.
- Die Entscheidung der Rückkehr des Wertheimer Krankenhauses in die Trägerschaft der Stadt ist eine Entscheidung von umfassender und langfristiger Tragweite. Deshalb unterstützen wir den Vorschlag des Oberbürgermeisters, dies durch die Bürgerinnen und Bürgerinnen der Großen Kreisstadt Wertheim in Form eines Bürgerentscheides entscheiden zu lassen.