Die SPD-Kreistagsfraktion ist auch in Zeiten der Corona-Pandemie aktiv. Auf der Homepage des Landkreises werden die Hilfsmaßnahmen für Unternehmen dargestellt. Der Solidarpakt siet auch Leistungen vor die sich direkt an die Bürgerinnen und Bürger richten. Sie sollen möglichst nicht in eine soziale Notlage geraten. Dazu hat die Fraktion folgenden offenen Brief an den Landrat geschrieben.
Sehr geehrter Herr Frank,
die Corona-Pandemie betrifft die Menschen weltweit und auch in unserem Landkreis enorm.
Der Gesundheitsschutz steht an erster Stelle. Hier scheinen wir auf einem verantwortungsbewussten, guten Kurs zu liegen. Auch das gilt für Deutschland und den Main-Tauber-Kreis.
Allen die sich hier vor Ort engagieren, kann nicht genügend gedankt werden. Das gilt für die Menschen die unsere Versorgung und die Infrastruktur aufrecht erhalten, die Pflege wahrnehmen, die Hilfsorganisationen und die Verwaltungen in besonderem Maße.
Bundes- und Landesregierung haben eine Reihe Maßnahmen beschlossen um auch die finanziellen Folgen abzufedern.
Auf der Homepage des Landratsamts sind die Hilfen für Unternehmen aufgeführt. Informationen über die verschiedensten Programme sind dargestellt. Aufgeklärt wird darüber, wer sie beanspruchen kann. Voraussetzungen die dafür vorliegen müssen sind erwähnt und Formulare eingestellt. Die Antragsstellen sind aufgeführt und Beratung durch die Wirtschaftsförderung des Landkreises wird angeboten. Obwohl eine Zuständigkeit des Landkreises bei keinem dieser Angebote gegeben ist.
Die Homepage einschl. der Beratungsangebote finden wir gut und danken Ihnen dafür. Es entspricht dem Informationsbedürfnis der Betroffenen und es kann dazu beitragen Arbeitsplätze im Main-Tauber-Kreis zu sichern.
Wir fänden es sehr wichtig, wenn man auch die Angebote, die sich direkt an die Menschen richten um sie vor sozialen Notlagen zu bewahren, auflisten würde. Die Folgen der Schließung von Schulen und Kindergärten wären hier beispielsweise zu nennen. In Baden-Württemberg haben sich die Träger der Kindergärten darauf verständigt die Kita-Gebühr nicht zu erheben. Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind bei Einkommensausfall wegen Kinderbetreuung möglich. Der Zugang zum Kinderzuschlag wurde erleichtert. Ebenso wurde ein erleichterter Zugang zur Grundsicherung geschaffen. Die Anerkennung der tatsächlichen Ausgaben für Wohnung und Heizung sind für die nächsten sechs Monate möglich. Für Menschen in Kurzarbeit bestehen Hinzuverdienstmöglichkeiten. Das gilt insbesondere für Personal das zur Aufrechterhaltung von Gesundheitsdienst und Infrastruktur benötigt wird.
Auch für Mieterinnen und Mieter wurde ein Schutzschirm aufgespannt. Bei krisenbedingter Zahlungsschwierigkeit darf niemand seine Wohnung verlieren. Für Miete oder Leistungen der Grundversorgung wie Strom oder Gas ist ein Zahlungsaufschub zu gewähren. Das gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge.
Für Zahlungspflichten aus Verbraucherdarlehen gibt es Stundungsmöglichkeiten.
Steuerfreiheit für Boni bis zu 1.500 Euro.
Sie sehen, hier wurden auch für unsere Kreiseinwohner Hilfsmöglichkeiten geschaffen, die über das Arbeitsverhältnis hinausgehen. Teilweise sind wir als Kreis dafür sogar zuständig.
Wir fänden es daher sehr angemessen, diese Unterstützungsregelungen auf der Homepage prominent darzustellen, Beratung dazu anzubieten, die erforderlichen Formulare aufzunehmen und die zuständigen Institutionen darzustellen. Dem Grund nach so bedarfsgerecht, wie die Hilfen für Unternehmen.
Wir müssen Gesundheit, Unternehmen, Arbeitsplätze und die soziale Lage der Menschen in unserem Kreis gleichermaßen im Blick haben. Viele Menschen sind betroffen, viele Menschen sind engagiert, viele Menschen halten sich mit großer Disziplin an die Vorgaben und ertragen die Einschränkungen. Wir wollen, dass alle die mögliche Anerkennung und Hilfsmöglichkeiten erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Schindler-Neidlein
Vorsitzende der SPD Kreistagsfraktion
Main-Tauber-Kreises